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Beraten. Begleiten. Lösen.

Sozialrecht

Haben oder nicht Haben – im Sozialrecht ist das oft existenziell und es geht, auf die volle Bezugsdauer von Leistungen betrachtet, sogar häufig um beträchtliche Summen.

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrer gesetzlichen Absicherung in Fällen von Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeits- und Einkommenslosigkeit sowie zu der Ihnen zustehenden Rente im Alter und beraten Privatpersonen, aber auch Unternehmen im Hinblick auf die Möglichkeiten und Grenzen der finanziellen Unterstützung durch die gesetzlichen Systeme.

Wir führen Sie durch den Dschungel an Vorschriften und Verfahrensanweisungen, überprüfen die korrekte Höhe von Ansprüchen oder Beitragsforderungen und treten bei Schwierigkeiten für Sie in Kontakt mit den Leistungsträgern, den Widerspruchsbehörden und den Sozialgerichten.

Herr Rechtsanwalt Jörg Schubert war selbst lange Jahre als Angestellter bei der Bundesagentur für Arbeit tätig und kennt das Sozialrecht mit all seinen Schnittstellen nicht nur aus der anwaltlichen Perspektive, sondern auch bestens aus der behördlichen Praxis.

Wir beraten, betreuen und vertreten in Angelegenheiten der

  1. Grundsicherung für Arbeitssuchende (Alg II, Hartz IV)
  2. Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter (SGB XII)
  3. Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld, BAB, Wiedereingliederung)
  4. gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderung, Altersrente, Reha)
  5. gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Pflegegeld)
  6. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Probleme mit Berufsgenossenschaft, Arbeitsunfall und die diesbezüglichen Leistungen)
  7. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
  8. sozialen Pflegeversicherung (Pflegegrad, MDK-Gutachten)
  9. Kinder und Jugendhilfe
  10. Zuständigkeit des ZBFS (Zentrum Bayern, Familie und Soziales): Kindergeld, Kinderzuschlag, Opferentschädigung, Schwerbehinderung)

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