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Beraten. Begleiten. Lösen.

Wirtschaftsstrafrecht & Steuerstrafrecht

Das legale Ausnutzen vorhandener Spielräume und strafrechtlich sanktioniertes Vorgehen liegen oft dicht beieinander. Wir stellen in den letzten Jahren eine deutliche Tendenz der Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden fest, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben hartnäckiger zu überwachen. Wer sich wirtschaftlich betätigt, muss sich daher darauf einstellen, dass getroffene unternehmerische Entscheidungen künftig schärfer kontrolliert und strafrechtlich verfolgt werden.

Wenn Sie tatsächlich oder vermeintlich in das Visier der Ermittlungsbehörden kommen, wissen wir was zu tun ist.

Wir betreuen und vertreten Sie, erforderlichenfalls unter Hinzuziehung unseres Netzwerkes aus Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, insbesondere in den folgenden relevanten Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts:

  1. Präventivberatung zur Identifikation und Vermeidung strafrechtlicher Risiken,
  2. Beratung und Verteidigung im Ermittlungs- und Strafverfahren
  3. Steuerstrafrecht (Selbstanzeige, Steuerhinterziehung)
  4. Untreue, Betrug, Bestechung, Korruption
  5. Insolvenzstraftaten, Bankrott
  6. Scheinselbständigkeit, Schwarzarbeit

In besonders schwierigen oder umfangreichen Angelegenheiten bilden wir erforderlichenfalls nach Absprache mit Ihnen ein Team aus den genannten Anwälten.


Ihre Ansprechpartner im Fachgebiet Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht